Übersicht und Fristen
Eine Abschlussarbeit ist die selbständige Bearbeitung eines größeren praxisbezogenen Problems aus dem Studiengebiet, in der Regel eine Entwicklungsaufgabe, wie sie auch einer Jungingenieurin / einem Jungingenieur während der Berufstätigkeit gestellt werden kann. Reine Literaturrecherchen sind nicht erwünscht.
Üblicherweise werden Abschlussarbeiten als externe Arbeiten bei Firmen und Institutionen außerhalb der Hochschule durchgeführt. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Themenbereichen sowie Labore in der Fakultät, die für Sie Themen für eine Abschlussarbeit stellen können. Sprechen Sie mit den Professorinnen und Professoren.
Es werden Themen von den Professorinnen und Professoren, aber auch von Lehrbeauftragten angeboten (siehe Abschlussarbeitsbörse).
Darüber hinaus können Sie gerne eigene Vorschläge zur Themenfindung machen.
Beispiele und Anregungen für Themen finden Sie in den Listen abgeschlossener Arbeiten. Bedenken Sie, dass Thema und Qualität der Arbeit bei Ihrer späteren Jobsuche eine Rolle spielen wird.
Die Betreuung erfolgt in der Regel durch zwei Professorinnen / Professoren der Fakultät oder der Hochschule (Erstprüferin / Erstprüfer und Zweitprüferin / Zweitprüfer), sowie zusätzlich bei externen Arbeiten in enger Kooperation mit der externen Betreuerin / dem externen Betreuer der jeweiligen Firma oder Institution.
Für den Bachelorabschluss gilt: Die / der Studierende sucht sich die Erstbetreuerin / den Erstbetreuer (= Erstkorrektorin / Erstkorrektor) selbst aus.
Diese / dieser genehmigt das Thema und soll auch in demjenigen Studiengang lehren, indem der Abschluss angestrebt wird. Mindestens eine Korrektorin / ein Korrektor der Abschlussarbeit muss Professorin / Professor an der Fakultät 06 sein.
Nach der Ausgabe des Themas kann die Arbeit erstellt und nach Fertigstellung abgegeben werden (i. d. R. zwei Exemplare). Bitte vergessen Sie bei der Abgabe der Arbeit nicht das von Ihnen ausgefüllte Abgabeformular (Erfassungsbogen) und unterschreiben Sie vorher die Selbständigkeiterklärung. Einen Mustervorschlag dazu finden Siehier.
Die Note der Abschlussarbeit geht in der Regel mehrfach gewichtet in die Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses ein.
Genaueres entnehmen Sie bitte der Regelung der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung in der jeweiligen Fassung.
Allgemeine prüfungsrechtliche Rahmenbedingungen zur Anfertigung von Abschlussarbeiten sind in §26 ASPO (Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung) geregelt.
Weitere Einzelheiten enthalten die Studien- und Prüfungsordnungen (SPOs) der einzelnen Studiengänge. Im Folgenden werden einige wesentlich Punkte zusammengefasst, wobei nur auf die aktuellen Versionen der SPOs Bezug genommen wird. In früheren Versionen der SPOs enthaltene Regelungen können von den Informationen auf dieser Seite abweichen.
Für vollständige und verbindliche Informationen lesen Sie bitte stets direkt in den für Sie gültigen Versionen der ASPO (früher RaPo mit APO) und der SPO nach! Zugang zu den für Sie gültigen Versionen erhalten Sie über Ihren Primuss-Zugang.
Augenoptik | Optometrie (AOB)
Das Thema der Bachelorarbeit kann bei Studierenden, die unter die Regelung des § 2 Abs. 4 der SPO fallen (betrifft Studienzeitverkürzung aufgrund von Vorbildung Optiker(in) und Optikermeister(in)) frühestens zu Beginn des fünften, ansonsten frühestens zu Beginn des siebten Studiensemesters ausgegeben werden.
Voraussetzungen sind die erfolgreiche Ableistung der praktischen Ausbildung des praktischen Studiensemesters sowie der Erwerb von mindestens 135 ECTS-Kreditpunkten.
Die Themenwahl ist von der Erstkorrektorin / dem Erstkorrektor abzuzeichnen.
Die Frist von der Themenstellung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit darf sechs Monate nicht überschreiten.
Bioingenieurwesen (BOB)
Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer alle Leistungspunkte der Module der ersten vier Studiensemester erworben und im fünften Studiensemester das Industriepraktikum einschließlich des Praxisseminars erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Themenwahl ist von der Erstkorrektorin / dem Erstkorrektor abzuzeichnen.
Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt vier Monate.
Chemische Technik (CHB)
Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer alle Leistungspunkte der Module der ersten vier Studiensemester erworben und im fünften Studiensemester das Industriepraktikum einschließlich des Praxisseminars erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Themenwahl ist von der Erstkorrektorin / dem Erstkorrektor abzuzeichnen.
Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt vier Monate.
Engineering Physics and Data Science (PSB)
Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des sechsten Semesters ausgegeben werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Ableistung des Internships einschließlich des Internship Seminars sowie der Erwerb von insgesamt mindestens 135 Leistungspunkten.
Die Themenwahl ist von der Erstkorrektorin / dem Erstkorrektor abzuzeichnen.
Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt vier Monate.
Mechatronik (MEB)
Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des sechsten Studiensemesters im Vollzeitstudiengang und zu Beginn des neunten Semesters im Teilzeitstudiengang ausgegeben werden. Voraussetzung sind die erfolgreiche Ableistung des praktischen Studiensemesters einschließlich Bericht, Kolloquium und Praxisseminar.
Die Themenwahl ist von der Erstkorrektorin / dem Erstkorrektor abzuzeichnen.
Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt vier Monate.
Die Bewertung basiert auf der schriftlichen Arbeit (Gewichtung: 80%) und einer Präsentation (Kolloquium, Gewichtung: 20%), die als individuelle Teilleistungen im Notenblatt geführt werden.
Im dualen Studium wird die Bachelorarbeit in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Praxispartner durchgeführt.
Produktion und Automatisierung (PNB)
Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens nach erfolgreicher Beendigung des zweiten Teils des Industriepraktikums ausgegeben werden.
Die Themenwahl ist von der Erstkorrektorin / dem Erstkorrektor abzuzeichnen.
Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt vier Monate.
Produktion und Automatisierung international (PAB)
Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens nach erfolgreicher Beendigung des zweiten Teils des Industriepraktikums ausgegeben werden.
Die Themenwahl ist von der Erstkorrektorin / dem Erstkorrektor abzuzeichnen.
Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt vier Monate.
Technische Physik (TPB)
Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des sechsten Semesters ausgegeben werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Ableistung des Industriepraktikums einschließlich des Praxisseminars sowie der Erwerb von insgesamt mindestens 135 Leistungspunkten.
Die Themenwahl ist von der Erstkorrektorin / dem Erstkorrektor abzuzeichnen.
Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt vier Monate.
Im dualen Studium wird die Bachelorarbeit in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Praxispartner durchgeführt.
Allgemeine prüfungsrechtliche Rahmenbedingungen zur Anfertigung von Abschlussarbeiten sind in §26 ASPO (Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung) geregelt.
Weitere Einzelheiten enthalten die Studien- und Prüfungsordnungen (SPOs) der einzelnen Studiengänge. Im Folgenden werden einige wesentlich Punkte zusammengefasst, wobei nur auf die aktuellen Versionen der SPOs Bezug genommen wird. In früheren Versionen der SPOs enthaltene Regelungen können von den Informationen auf dieser Seite abweichen.
Für vollständige und verbindliche Informationen lesen Sie bitte stets direkt in den für Sie gültigen Versionen der ASPO (früher RaPo mit APO) und der SPO nach! Zugang zu den für Sie gültigen Versionen erhalten Sie über Ihren Primuss-Zugang.
Biotechnologie | Bioingenieurwesen (BBM)
Das Thema der Masterarbeit wird ausgegeben, wenn die oder der Studierende mindestens 48 EC und etwaige für das Bestehen der Masterprüfung zusätzlich nachzuweisende Leistungspunkte nach § 3 Abs. 2 der SPO erreicht haben, frühestens jedoch zu Beginn des dritten Semesters.
Die Bearbeitungsfrist der Masterarbeit beträgt 6 Monate.
Die Studierenden stellen ihre Masterarbeit in einer Präsentation von in der Regel 20 Minuten im Rahmen des Masterseminars vor.
Für verbindliche Informationen wenden Sie sich an die HSWT unter folgendem Link: https://www.hswt.de/studienangebot/master/biotechnologie-bioingenieurwesen
Mechatronik (MEM)
Die Masterarbeit wird in der Regel zu Beginn des dritten Fachsemesters ausgegeben. Voraussetzung für die Ausgabe des Themas ist der Erwerb von mindestens 42 ECTS-Kreditpunkten. Die Bearbeitungsfrist beträgt sechs Monate im Vollzeitstudium und 12 Monate im Teilzeitstudium.
Die Bewertung basiert auf der schriftlichen Arbeit (Gewichtung: 80%) und einer Präsentation (Kolloquium, Gewichtung: 20%), die als individuelle Teilleistungen im Notenblatt geführt werden.
Wurde die schriftliche Arbeit mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet, entfällt die Präsentation.
Mikro- und Nanotechnik (MNM)
Das Thema der Masterarbeit wird frühestens zu Beginn des zweiten Studiensemesters ausgegeben.
Die Bearbeitungsfrist der Masterarbeit beträgt im Vollzeitstudium sechs Monate, im Teilzeitstudium 12 Monate.
Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Masterarbeit mit einem neuen Thema beginnt die Bearbeitungsfrist spätestens einen Monat nach der Bekanntgabe der ersten Bewertung.
Photonik (POM)
Das Thema der Masterarbeit kann frühestens zu Beginn des dritten Studiensemesters ausgegeben werden.
Die Bearbeitungsfrist der Masterarbeit beträgt im Vollzeitstudium sechs und im Teilzeitstudium zwölf Monate. Die Masterarbeit kann in Deutsch oder Englisch verfasst werden. Sie muss eine deutsch- und eine englischsprachige Zusammenfassung enthalten.
Produktion und Automatisierung international (PAM)
Das Thema der Masterarbeit kann frühestens nach Erwerb von 45 Leistungspunkten in diesem Masterstudiengang ausgegeben werden. Die Frist von der Themenstellung bis zur Abgabe darf sechs Monate nicht überschreiten.
Die Masterarbeit wird von zwei Prüferinnen/Prüfern bewertet, von denen in der Regel eine/r an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München und die/der andere an der EPF Lehraufgaben im Internationalen Masterstudiengang Produktion und Automatisierung wahrnimmt.
Anmeldung
Hierzu beachten Sie bitte die Hinweise zur Anmeldung und Abgabe einer Abschlussarbeit .